Darlehen im faktischen Konzern

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Hier lernen Sie die Haftungsregelungen der §§ 311 ff. AktG kennen, erfahren, wie dort nachteilige Rechtsgeschäfte definiert sind und auch, wie sich diese Regelungen zum Verbot der Einlagenrückgewähr in § 57 AktG verhalten. Basis ist das MPS-Urteil des BGH (II ZR 102/07)

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